Termine

Ihr Erzeugerring vor Ort

| ER-Mittelfranken

Geänderte Düngeverordnung ist in Kraft

Die Änderung der Düngeverordnung (DüV) wurde am 30. April 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten.

Damit ergeben sich in Bezug auf die Dokumentation Änderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe:

1.  Dokumentation jeglicher durchgeführter Düngungsmaßnahmen mit N- und/oder P2O5-haltigen Düngemitteln spätestens innerhalb von 2 Tagen, und zwar:

·     eindeutige Bezeichnung sowie Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

·    Art und Menge der aufgebrachten Düngemittel

· aufgebrachte Menge an Gesamt-N und P2O5, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln zusätzlich auch die Menge an verfügbarem N

·    bei Weidehaltung Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere (nach Abschluss der Weidehaltung)

Als Hilfestellung zur Dokumentation wurden von den landwirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen Formblätter entwickelt. Nachfolgend die drei Formblätter zum Download:

Tagebuch Düngung

Dokumentation Düngung

Schlagkarteiblatt

PDF-Dateien zum Ausfüllen am PC:

Tagebuch Düngung ausfüllbar

Dokumentation Düngung ausfüllbar

Schlagkarteiblatt ausfüllbar

Weitere Informationen zur Neuen Düngeverordnung, entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Rundschreiben 06/2020 vom 04.05.2020

 

 

Cookie Einstellungen