Berechnungen im Bodenportal
Ab Dezember 2020 können wir im Bodenportal www.boden-bayern.de leider keine Berechnungsprogramme mehr anbieten. Die laufenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen machen einen weiteren Betrieb für uns leider unmöglich.
Alte Düngebedarfsermittlungen können Sie unter Angabe Ihrer Betriebsnummer bei bodensupport@lkpbayern.de anfordern. Im Portal haben Sie außerdem weiterhin Zugriff auf Ihre bisherigen Nährstoffbilanzen und 170 kgN-Berechnungen.
Trotz dieser Umstände bieten wir Ihnen natürlich weiterhin an, die Berechnungen für Sie zu erstellen. Die Erhebungsbögen hierzu können Sie hier herunterladen:
⇒ DBE Erfassungsbogen Acker (PDF)
⇒ DBE Erfassungsbogen Grünland (PDF)
Bitte senden Sie den ausgefüllten Bogen an:
LKP e.V., Landsberger Straße 282, 80687 München
oder per Mail an lisbeth.bauer@lkpbayern.de
Sie können Ihre Anfrage ebenso an den zuständigen Ringwart in Ihrem Gebiet senden. Ihren zuständigen Ringwart und die Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.lkpbayern.de/leistungen/bodenuntersuchung/
Bitte beachten Sie: Die Nährstoffbilanz wurde mit den neuen Beschlüsse der Düngeverordnung gestrichen.
Informationen zur Nährstoffbilanz bis zum Jahr 2019
Die Nährstoffbilanz, auch Feld-Stall-Bilanz oder Nährstoffvergleich genannt, ist der Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs. Den Flächen werden in Form von Stickstoffbindung von Leguminosen sowie mineralischen und organischen Düngern Nährstoffe zugeführt. Bei Gülle, Jauche und Festmist sind dabei die Nährstoffgehalte nach Abzug von Stall-, Lager- und Aufbringungsverluste anzusetzen. Über Ernteerträge, die für den Verkauf oder die Fütterung abgefahren werden, wird den Flächen Nährstoffe entzogen.
Ab dem Kalenderjahr 2018 bzw. Wirtschaftsjahr 2017/18 ist sicherzustellen, dass der Kontrollwert
- in den 2018, 2019 und 2020 und später begonnenen Düngejahren 50 kg Stickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet
- in den ab 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und später begonnenen Düngejahren 10 kg Phosphat je Hektar und Jahr nicht überschreitet.
Nach § 8 der Düngeverordnung muss jeder Betriebsinhaber (Ausnahme kleine Betriebe), der wesentliche Nährstoffmengen auf einen Schlag ausbringt, jährlich die Nährstoffbilanz berechnen. Bis spätestens 31. März muss für den Fall einer Betriebskontrolle auf landwirtschaftlichen Betrieben für Stickstoff und Phosphat die Nährstoffbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellt, ausgedruckt und abgelegt werden.
Das Kalenderjahr 2017 wird noch nach den Vorgaben der alten Düngeverordnung bilanziert. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2017/18 und Kalenderjahr 2018 muss erstmalig nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung erstellt werden.
Hierzu erscheint das neue Programm des LKP’s innerhalb des Bodenportals Anfang 2019.
Kontrolle des Bilanzergebnisses
Bisher spielte das Bilanzergebnis keine Rolle. Der Nährstoffvergleich musste nur vorliegen, richtig und rechtzeitig berechnet sein. Jetzt hat das Überschreiten der vorgegebenen Grenzwerte Folgen. Wenn bei einer Betriebskontrolle festgestellt wird, dass die Grenzwerte nicht eingehalten wurden, muss sich der Betrieb durch ein anerkanntes Beratungsunternehmen beraten lassen. In den folgenden Jahren wird der Betrieb erneut kontrolliert.
In Bayern erfolgt diese Beratung durch das Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung in Bayern e.V. (LKP). Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Werden die Kontrollwerte auch nach einer Beratung wieder überschritten, ist auch die Überschreitung eine Ordnungswidrigkeit.