Neutral Kontrollierter Vertragsanbau (KVA)

Neutral Kontrollierter Vertragsanbau von Getreide, Kartoffeln, Raps und Hopfen

Der neutral kontrollierte Vertragsanbau (KVA) ist ein Konzept, das den Forderungen der Verbraucher nach Offenlegung der Erzeugung nachkommt. Von zentraler Bedeutung sind Produktqualität und die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit einer integrierten und umweltgerechten Produktion durch vollständige Dokumentation. Bodenbearbeitung, Pflege, Düngung und Pflanzenschutz werden darauf abgestellt.
Vielfach erfolgt der neutral kontrollierte Vertragsanbau im Rahmen von firmeneigenen Markenprogrammen oder Qualitätszeichen. Durch die regionale Produktion und Weiterverarbeitung ist die Marke „KVA“ in höchstem Maße praktizierte Nachhaltigkeit.
Um den gestiegenen Anforderungen einer umweltschonenden Produktion nachzukommen, wurden für Mahl- und Braugetreide, Raps, Hopfen und für Speise- und Veredelungskartoffeln, die „Mindestanforderungen für die neutral kontrollierte Erzeugung“ erarbeitet.

  • Mindestanforderungen Mahlgetreide
  • Mindestanforderungen Braugetreide
  • Mindestanforderungen Raps
  • Mindestanforderungen Kartoffeln

Im Bereich Hopfen wird dies durch die
        Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hopfen    und der
        Zusatzvereinbarung Hopfen

gewährleistet.

Die Vertragsparteien müssen mindestens diese Anforderungen vertraglich vereinbaren, können jedoch auch weitere und darüber hinausgehende individuelle Erzeugungsregeln festlegen.

Der neutral kontrollierte Vertragsanbau stellt grundsätzliche Forderungen an die Erzeugung:

  • Regionale vertragsgebundene Produktion und Verarbeitung
  • Auswahl geeigneter Standorte
  • Festlegung einer nachhaltigen Fruchtfolge und gezielte Sortenwahl
  • Ausgewogene Pflanzenernährung nach Bodenuntersuchungsergebnissen und Düngeempfehlung
  • Integrierter Pflanzenschutz nach dem Schadschwellenprinzip
  • Führung einer Schlagkartei zur Dokumentation aller Anbau- und Pflegemaßnahmen
  • Stichprobenartige Untersuchungen des Erntegutes auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gewährleisten die Einhaltung der Grenzwerte nach der Höchstmengenverordnung


Im neutral kontrollierten Vertragsanbau gelten ein Ausbringverbot von Klärschlamm und eine strenge Regelung für den Einsatz von Gärresten aus Biogasanlagen.

            Gärsubstrat Getreide und Raps
            Gärsubstrat Kartoffeln
            Zusatzerklärung Getreide und Raps
            Zusatzerklärung Kartoffeln

Das LKP und seine Erzeugerringe als neutrale Kontrollinstanz überprüfen bei den Kontrollbesuchen die einschlägigen Nachweisdokumente und die Einhaltung der Qualitäts- und Erzeugungsregeln.

Der KVA ist das einzige Qualitätssicherungssystem, bei dem alle Vorhaben lückenlos feldbesichtigt werden. Nach Abschluss der Ernte kann ein KVA-Zertifikat ausgestellt werden.

Vorzüge der Marke „Neutral kontrollierter Vertragsanbau“:

  • transparentes und effizientes Qualitätssicherungssystem
  • Feldbesichtigungen aller Vorhaben (keine Stichproben)
  • Rückstandsmonitoring auf Pflanzenschutzmittel
  • KVA fördert und stärkt die regionale Produktion von qualitativ hochwertigen Produkten
  • Versorgungssicherheit mit regionalen Rohstoffen
  • keine zeitintensiven Prüfaudits
  • langfristige Vertrags- und Geschäftsbeziehungen
  • sichtbare, glaubwürdige und nachvollziehbare Erzeugung und Verarbeitung
  • Produkte aus dem KVA sind Bioprodukte