Stickstoffuntersuchung (DSN-Untersuchung)

Mit der neuen Düngeverordnung (DüV) und deren Ausführungsverordnung (AVDüV), die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, wurden die sogenannten nitratgefährdeten „Roten Gebiete“ neu definiert. Ob ein Feldstück zum Roten Gebiet gehört, ist im FNN und in iBALIS ersichtlich. Auf den nitratgefährdeten Feldstücken (=Rotes Gebiet) sind dabei zusätzliche Maßnahmen verpflichtend durchzuführen. Auflage VIII, besagt folgendes (Stand 02/2021):

  • Der im Boden verfügbare Stickstoff ist grundsätzlich bei Hauptfrüchten auf allen Feldstücken bzw. Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger Feldfutterbau und Grünland) jährlich zu ermitteln.
  • Die zugelassenen Untersuchungsverfahren zur Ermittlung des im Boden verfügbaren Stickstoffs sind die Nmin-Methode und die Elektro-Ultrafiltrations-Methode (EUF).
  • Für jede Hauptfrucht-Kultur ist mindestens eine Nmin- oder EUF-Probe zu ziehen. Das Ergebnis ist bei der Düngebedarfsermittlung des beprobten Feldstücks bzw. der beprobten Bewirtschaftungseinheit zu verwenden.

    • Die Bodenstickstoffuntersuchung muss von einer bayerischen roten Fläche stammen.
    • Die gleiche Fruchtart (z.B. Winterweizen mit unterschiedlichen Produktionsverfahren oder Körnermais und Silomais oder Speise-, Stärke-, Früh-, Veredelungskartoffeln) benötigt nur eine Probe, aber zwei Düngebedarfsermittlungen.
    • Nur bei Gemüse: Im Rahmen der Kleinflächenregelung (Zusammenfassung von Kulturen unter 0,5 ha bis max. 2,0 ha) müssen entweder ein durchschnittlicher N-Bedarfswert gebildet werden oder für drei ausgewählte Gemüsekulturen Düngebedarfsermittlungen vorliegen. Pro Düngebedarfsermittlung muss eine Bodenprobe gemacht werden.

  • Für die weiteren nitratgefährdeten Feldstücke einer Kultur kann die Ermittlung des im Boden verfügbaren Stickstoffs mit dem N-Simulationsverfahren der LfL unabhängig einer Bodenprobe erfolgen.

    • Die simulierten Nmin-Werte sind in der Düngebedarfsermittlung nur für die jeweilige Fläche zu verwenden.

  • Für Hopfen, Wein, Spargel und einige Sonderkulturen kann der Nmin-Wert nicht simuliert werden, sondern muss immer über eine Nmin-Probe untersucht werden.
  • Bei Gemüse (mit Schnittlauch und Petersilie, aber ohne Spargel und Kartoffel) ist eine Nmin-Untersuchung mit Schnellmessmethoden auf Reflektometerbasis (z. B. RQ-Flex-Gerät, Nitracheck) möglich. Zusätzlich ist die ionenselektive Nitratbestimmungsmethode der Erzeugerringe zugelassen.

Ausnahmen:

  • Von dieser Auflage befreit sind Betriebe und Flächen, die nach § 10 Abs. 3 DüV von der Verpflichtung zur Düngebedarfsermittlung ausgenommen sind.
  • Fruchtarten auf roten Flächen, die auf weniger als einem Hektar (Summe aller roten Flächen mit dieser Fruchtart) im Betrieb angebaut werden, benötigen nicht zwingend eine N-Bodenuntersuchung. In diesen Fällen ist eine N-Simulation für diese Fläche/Flächen ausreichend.
  • Wenn im roten Gebiet das Bodenstickstoff-Untersuchungsergebnis noch nicht vorliegt, kann mit dem veröffentlichten vorläufigen Nmin-Wert gerechnet werden. Die Bodenprobe muss aber vor der Düngung gezogen worden sein. Der untersuchte Wert muss dann in der Düngebedarfsermittlung nachgetragen werden.

Näheres zu den weiteren Auflagen im Roten Gebiet und zu den Ausnahmen zu den jeweiligen Auflagen, bzw. zu Regelungen bei Feldstücken im Weißen und Grünen Gebiet, entnehmen Sie bitte der LFL-Homepage (https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/207027/index.php), bzw. können Sie in den jährlich aktuellen ER-Rundschreiben nachlesen.

Neben der „Pflicht-DSN“ in Roten Gebieten ist aus fachlicher Sicht auch in Grünen Gebieten eine zeitgerechte, optimale Stickstoffdüngung zur Erzielung bester Erträge und Qualitäten anzustreben. Dies erfordert jedoch eine genaue Kenntnis über im Boden vorhandene und pflanzenverfügbare Nährstoffmengen. Nur eine eigene Nmin-Untersuchung gewährleistet eine optimale Düngeempfehlung für Ihre Schläge. Wir empfehlen Ihnen daher, dieses Instrument im Interesse einer sachgerechten, ökonomisch sinnvollen und umweltschonenden Düngung auch außerhalb der Roten Gebiete zu nutzen.

 

Zur Beauftragung im LKP Bodenportal:

Um Ihre DSN-Proben und die DSN-Düngeempfehlung zu beauftragen, melden Sie sich unter www.boden-bayern.de im LKP Bodenportal mit Ihrer E-Mailadresse und Ihrem Passwort an, oder registrieren Sie sich beim ersten Besuch auf der Seite. Die Beantragung von DSN Proben im Portal ist erst ab ca. 01. Dezember des jeweiligen Jahres möglich – erst ab diesem Tag ist die Schaltfläche „DSN-Proben“ freigeschaltet.

Wenn Sie im Portal angemeldet sind und Ihr Betrieb angelegt ist (Kontrolle durch Klick links oben auf Ihren Betriebsnamen), stellen Sie zunächst sicher, dass Ihre Flächen im Bodenportal richtig erfasst sind (Klick auf „Flächen“, links in der Leiste). Für eine gültige DSN-Untersuchung sind die korrekten FID-Nummern Ihrer Flächen zwingend erforderlich, ansonsten kann kein DSN-Ergebnis erstellt werden! Nun können Sie in der Rubrik „Bodenproben“ unter „DSNonline“ Ihre DSN-Proben für ausgewählte Flächen online anlegen. Bitte geben Sie hier alle geforderten Daten zu Flächen, Anbau, Düngung und Betrieb exakt an, damit Sie belastbare Werte aus Ihrer Untersuchung erhalten. Ihr Ringwart (Kontaktdaten im grünen Versuchsheft auf S. 407) wird Ihren Auftrag automatisch vom Portal erhalten und die Abwicklung organisieren. Bei Problemen bei Anmeldung oder Beauftragung von DSN, fragen Sie gerne beim Erzeugerring, bei Ihrem Ringwart oder im LKP (Hotline Bodenportal und DüV: 01805 - 55 74 63) nach.

 Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.lfl.bayern.de >Agrarökologie > Düngung

Untersuchungskosten DSN

Die Untersuchungskosten für eine DSN-Untersuchung (für 2 Schichten) belaufen sich für Mitglieder auf 24,95 € zzgl. Mwst (Stand 01.08.2022). Je Auftrag wird eine Pauschale von 16,00 € berechnet.

Die Preise für maschinelle Beprobung erhalten Sie von Ihrem zustängigen Ringwart

Anmeldung zu DSN:

Direkt beim zuständigen Ringwart oder in unserem Bodenportal: www.boden-bayern.de

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